
Begrifflichkeiten zum Wald
Viele Begrifflichkeiten sind für Menschen die nicht in der Forstwirtschaft arbeiten eher verwirrend, als erklärend. Wir haben hier wichtige Begrifflichkeiten aufgelistet und erklärt.
Der Wald
Wald ist eigentlich eine «Zonenplanung». Alles was in der Raumplanung als Wald ausgeschieden ist, darf nur als Wald bepflanzt und genutzt werden. Es gibt aber gesetzlich keine verbindlichen Normen, wieviel Holz in Kubikmeter oder wie viele Bäume mit welchem Stammumfang in diesen Perimetern stehen müssen, um als Wald bezeichnet zu werden. Es können auch lediglich noch fünf Bäume auf 700 m2 stehen - es ist immer noch Wald. So entstehen oft Missverständnisse zwischen Forstwirschaft und Bevölkerung.
Femelschläge
Der in der Schweiz vorherrschende Femelschlag führt kleinflächig zu Kahlschlag-ähnlichen Erscheinungen. Beim Femelschlag werden nicht Einzelbäume, sondern sämtliche Bäume eines Bestandes in einer begrenzten Grösse herausgeholt. Der Durchmesser der Fläche entspricht ein bis zwei Baumhöhen. Schlag- und Steilfronten sowie vorübergehende Lichtungen sind Merkmale dieser Bewirtschaftungsform.
Rodung
Eine Rodung ist eine dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldareal für nichtforstliche Zwecke. Die gerodete Fläche ist nicht mehr Wald im Sinne des Waldgesetzes. Im Gegensatz zum Kahlschlag wird das Aufkommen der Waldbäume dauernd (definitiv) bzw. während einer gewissen Zeit (temporär) verhindert. Rodungen sind verboten, können aber, wenn wichtige Gründe vorliegen, ausnahmsweise bewilligt werden (Artikel 5 Waldgesetz WaG). Beispiele für Rodungen: Bau einer Autobahn durch den Wald (definitive Rodung), Bau einer unterirdischen Gasleitung (temporäre Rodung). Beispiele, die KEINE Rodung sind: Bau einer Waldstrasse, Holzschlag, Verjüngungsschlag (Eichen)... Quelle BAFU
Kahlschlag
Ein Kahlschlag meint das vollständige Entfernen von Waldbäumen, welches freilandähnliche Bedingungen schafft. Die fragliche Fläche bleibt aber jederzeit – selbst ohne Bäume - Wald im Sinne des Waldgesetzes. In der jetzigen Waldgesetzgebung fehlt eine flächenmässige Definition eines Kahlschlages. Kahlschläge sind in der Schweiz verboten, für besondere Massnahmen können die Kantone Ausnahmen bewilligen (Art. 22 Waldgesetz WaG). Im Gegensatz zur Rodung wachsen nach einem Kahlschlag anschliessend wieder Bäume. Quelle BAFU
Rückegassen
Als Rückegasse wird eine von Maschinene geschlagene Gasse (unbefestigter forstwirtschaftlicher Weg) bezeichnet, die zum Schlagen und Transport von gefällten Bäumen (Holzrücken) dient. Das «Rücken» wird mit Maschinen oder Rückepferde vom Hiebort zum Aufbereitungs- und Verladeplatz durchgeführt. Ein verwandter Begriff hierfür ist der «Holzweg», aus der sich die Metapher «auf dem Holzweg sein» ableitet.
Plenterwald
Ein Plenterwald ist ein im Plenterbetrieb bewirtschafteter Hochwald. Er ist ein sich stetig verjüngender Dauerwald, in dem Bäume aller Dimensionen kleinstflächig bis einzelstammweise vermischt sind. Im Plenterbetrieb werden einzelne Bäume gefällt und so ein permanenter Hochwald geschaffen. Trotz des vermeindlich urwaldähnlichen Charakters ist der Plenterwald ein bewirtschafteter Wald. In der Schweiz werden vorwiegend Fichte, Weisstanne und etwas Buche geplentert. Man sieht sihn vor allem im Neuenburger Jura und im Emmental.
Dauerwald
Dauerwald bezeichnet eine Hochwaldform zur forstlichen Holzproduktion, die sich streng an der sog. «Stetigkeit des Waldwesens als lebendem Organismus» orientiert. Der Begriff Dauerwald stammt von Alfred Möller, der ihn 1922 zum Titel seiner gleichnamigen Schrift machte. Der Begriff wird teilweise synonym mit Plenterwald gebraucht, auch wenn letzterer Begriff eher die Bewirtschaftungsform bezeichnet und Dauerwald eher deren Resultat. Nach Möller muss das Ziel des Waldbaus sein, den Wald «dauerhaft» als Produktionssystem zu erhalten. Das Schlagholz selbst wird nur als «Frucht» des Waldes angesehen und «geerntet», ohne dessen biologisches Produktionssystem zu unterbrechen. Entsprechend definierte Möller fünf technische Teilziele, die bei der Bewirtschaftung streng zu beachten sind:
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Gleichgewichtszustand, d.h. konsequent kahlschlagsfreie Bewirtschaftung durch Einzelbaumnutzung und weitgehender Verzicht auf biologisch/ökologische Schädigungen des Systems.
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Gesundheit und Tätigkeit des Bodens, d.h. Schutz und Pflege der Bodenlebewelt.
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Mischbestockung
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Ungleichaltrigkeit
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Einen überall zur Holzwerterzeugung genügenden lebenden Holzvorrat
Rückegassen (grün eingezeichnet) am Beispiel des Längholzwaldes (Plan des Staatsforstbetriebes). Alle 20 - 25m eine Gasse von 4m ergibt einen Baum- und Pflanzverlust von rund 25%!

Habitatbäume
Habitatbäume sind lebende oder stehende tote Bäume, die Mikrohabitate für spezialisierte Arten anbieten, wie zum Beispiel Baumhöhlen für Käfer, Risse im Holz für Fledermäuse oder kleine Höhlen für Vögel. Habitatbäume sind auch als Biotopbäume bekannt. Meistens werden bei den Femelschlägen einzelne Habitatbäume stehen gelassen. Dadurch wird ein Femelschlag nicht zum Kahlschlag.